Geringe Alimentation: Nachzahlung für Justizbeamte & Ruhestandsbeamte 
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu im II. Vj. 2026 eine Broschüre heraus (unmittelbar nach Beschluss eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Aktuelles für Justizbeamte: Abschaffung der Praxisgebühr - DBB Chef fordert in Brief an Merkl Übertragung der Regelung auf Beamte; 07.11.2012

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Aktuelles für Justizbeamte:

Abschaffung der Praxisgebühr - DBB Chef fordert in Brief an Merkl Übertragung der Regelung auf Beamte

Nach dem vom schwarz-gelben Koalitionsgipfel beschlossenen Wegfall der Praxisgebühr ab 2013 hat dbb Chef Peter Heesen am 7. November 2012 in einem Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel gefordert, die Regelung zeit- und wirkungsgleich auf Beamte und Versorgungsempfänger des Bundes zu übertragen, um auch für diesen Personenkreis ein deutliches Zeichen zu setzen.

Heesen erinnerte in seinem Schreiben daran, dass im Jahr 2004 entsprechend den Regelungen des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) die Einschnitte durch Änderungen an den Beihilfevorschriften des Bundes auf Beamte und Versorgungsempfänger wirkungsgleich übertragen worden waren. Damit wurde auch den Beamten und Versorgungsempfängern pro Kalendervierteljahr für jede erste Inanspruchnahme eines Arztes, Zahnarztes oder Psychotherapeuten jeweils ein Betrag von zehn Euro von der Beihilfe abgezogen.

Die zum 1. Januar 2004 in Kraft getretenen Einsparungen durch diese Übertragung der Regelungen aus dem GMG bedeuteten seit dem Inkrafttreten jährliche Einsparungen von 60 Millionen Euro beziehungsweise sechs Prozent der Beihilfeausgaben, so Heesen weiter. In der Rückschau zeigt sich, dass die Beamten in einem Zeitraum von neun Jahren dadurch in nicht unerheblicher Weise einen Beitrag zu Einsparungen geschultert haben. Mit den vorliegenden Plänen der Koalitionsfraktionen bietet sich die Chance, an einem Punkt dieser Einsparungen eine Korrektur vorzunehmen, die für Beamte und Versorgungsempfänger zu einer Entlastung bei den selbst zu tragenden Kosten in Krankheitsfällen beitragen kann. Der dbb Bundesvorsitzende verwies darauf, dass der Abzug für Beamte und Versorgungsempfänger auch deshalb schon immer ein Ärgernis dargestellt habe, weil im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, wo das Einsparvolumen der Dämpfung der Beitragssätze diente - die entlastende Komponente nicht auf die Beihilfe übertragen wurde und also die entsprechenden ergänzenden PKV-Beiträge nicht gemindert worden seien.

Neben seinem Schreiben an die Bundeskanzlerin appellierte Heesen an die Regierungen von Bundesländern, in denen für Beamte und Versorgungsempfänger ähnliche Regelungen gelten, diese gleichfalls zurück zu nehmen.

Quelle: Pressemeldung des dbb beamtenbund und tarifunion, 07.11.2012



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