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Aus der Justiz: Justizfachangestellte
Aktenkoffer war gestern – die Justiz wird digital
Justizfachangestellte übernehmen neue Aufgaben – Ausbildung reagiert mit neuem ZuschnittIn der täglichen Arbeit von Gerichten – etwa im Zivil- oder Strafverfahren sowie bei Grundbuch- oder Nachlassangelegenheiten – werden zunehmend elektronische Fachanwendungen eingesetzt. Die Einführung der elektronischen Aktenführung verändert die Abläufe nachhaltig und ermöglicht einen umfassenden elektronischen Workflow der Gerichte – mit all seinen Schnittstellen zur Anwaltschaft und zu stringenten innerbetrieblichen Prozessen. Damit verbunden sind deutlich geänderte Aufgabenverteilungen zwischen den Beschäftigtengruppen.
Aufgrund dieser Veränderungen hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) gemeinsam mit den zuständigen Bundesministerien sowie den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis im Auftrag der Bundesregierung die Ausbildungsordnung zum/zur Justizfachangestellten modernisiert. Die neue Ausbildungsordnung tritt zum 1. August 2025 in Kraft.
Bundesweit werden jährlich rund 2.000 Fachkräfte im Beruf der Justizfachangestellten ausgebildet (Stand: 31.12.2024). Die Ausbildungszahlen sind seit 2018 stabil. Allein im Jahr 2024 wurden über 770 neue Ausbildungsverträge geschlossen – ein deutliches Zeichen für die Attraktivität des Berufs.
Die modernisierte Ausbildung sorgt für ein zeitgemäßes Berufsbild und trägt dazu bei, den Fachkräftebedarf der Justiz langfristig zu sichern. Nach der dreijährigen Ausbildung eröffnen sich vielfältige berufliche Tätigkeitsfelder.
Um die Umsetzung der neuen Ausbildungsordnung zu unterstützen, erarbeitet das BIBB gemeinsam mit Sachverständigen aus der Praxis eine Umsetzungshilfe, die zentrale Neuerungen erläutert sowie praktische Tipps für die Planung und Durchführung der Ausbildung bietet.
Quelle:Pressemeldung des BBiB 20/2025 | Bonn, 03.07.2025
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Red 20231113 / 20250807