Mittlerer Justizdienst: Allgemeiner Vollzugsdienst am Beispiel des Landes Hessen

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Allgemeiner Vollzugsdienst im mittleren Justizdienst am Beispiel Hessen

Beamtinnen und Beamten des allgemeinen Vollzugsdienstes sind die ersten Ansprechpersonen für die Gefangenen

 

Duale Ausbildung

Den 18 Justizvollzugsbehörden des Landes Hessen obliegt die sichere Unterbringung, Versorgung und Behandlung von rund 4200 Inhaftierten. Die Gefangenen sollen während ihrer Inhaftierung dazu befähigt werden, nach ihrer Strafverbüßung ein Leben ohne Straftaten zu führen.

Dabei kommt den Beamtinnen und Beamten des allgemeinen Vollzugsdienstes eine Schlüsselrolle zu. Sie sind erste Ansprechperson für die Gefangenen. Sie sind verantwortlich für die sichere Unterbringung und zuständig für die Betreuung, Versorgung und Beaufsichtigung der Inhaftierten. Sie unterstützen die Sozialen und Medizinischen Dienste bei der Behandlung der Gefangenen. Sie ordnen und gestalten den Tagesablauf in der Vollzugsabteilung. Sie wirken bei der Aufnahme und Entlassung der Inhaftierten mit. Sie arbeiten im Schichtdienst (Frühdienst, Spätdienst, Nachtdienst). Sie können mit Menschen umgehen. Sie wirken positiv auf die Gefangenen ein und wecken und fördern deren Verantwortungsbewusstsein. Sie vermitteln ihnen Sinn und Wert von Arbeit. Sie können zuhören. Sie können motivieren. Der direkte Kontakt mit Gefangenen birgt naturgemäß auch Konfliktpotenzial. Sie sind ausgeglichen, in der Lage, kritische Situationen zu deeskalieren und Grenzen zu setzen. Sie betrachten immer wieder neue Situationen als Herausforderung.

 

Vorteile

Verbeamtung ab dem ersten Tag der Ausbildung

Gegebenenfalls Zahlung von Zulagen (z.B. für Dienste zu ungünstigen Zeiten, Anwärtersonderzuschlag oder die Vollzugszulage für die Ausübung einer Tätigkeit in einer Justizvollzugsanstalt).

Sehr hohe Übernahmequote nach bestandener Prüfung

- Tätigkeit mit hoher gesellschaftlicher Bedeutung

- Mit dem Landesticket kostenlose Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs – dienstlich und privat

- Beihilfeanspruch ab dem ersten Tag der Verbeamtung

 

Das Land Hessen bietet eine solide Ausbildung in Form eines zweijährigen Vorbereitungsdiensts in Theorie und Praxis. In der fachtheoretischen Ausbildung befassen sie sich neben der geschichtlichen Entwicklung und gesellschaftlichen Bedeutung des Justizvollzugs insbesondere mit einer Vielzahl von rechtlichen Themen. Staats- und Verfassungsrecht, Straf- und Strafprozessrecht, Beamtenrecht und Verwaltungsrecht sind nur ein kleiner Ausschnitt der verschiedenen Rechtsgebiete, die für die Arbeit im Justizvollzug relevant sind. Darüber hinaus lernst Du die Grundlagen der Psychologie und Kriminologie kennen und erhältst eine fundierte Ausbildung im Bereich von Sicherheit und Ordnung im Justizvollzug. Letzteres unter anderem in den Teilbereichen der praktischen Eigensicherung, des Waffenwesens und der Schießkunde. In der fachpraktischen Ausbildung lernst Du, die in der fachtheoretischen Ausbildung erworbenen Kenntnisse in der Praxis anzuwenden.

Vor Beginn der Ausbildung erfolgt die Einstellung in ein befristetes Beschäftigungsverhältnis.

 

Die Ausbildung gestaltet sich folgendermaßen:

- Einführungspraktikum: 1 Monat

- Fachtheoretische Ausbildung I: 3 Monate

- Fachpraktische Ausbildung I (Grundausbildung): 12 Monate

- Fachpraktische Ausbildung II (Schwerpunktausbildung): 4 Monate

- Fachtheoretische Ausbildung II: 4 Monate

Sie absolvieren eine Einführungszeit in der Einstellungsbehörde. Danach erfolgt der erste fachtheoretische Ausbildungsabschnitt im H. B. Wagnitz-Seminar in Wiesbaden, in dem zunächst Grundkenntnisse vermittelt werden. Die nächsten 12 Monate verbringen sie in verschiedenen Justizvollzugsanstalten (3 Monate im Vollzug der Untersuchungshaft, 6 Monate im Vollzug der Freiheitsstrafe (davon 1 Monat im offenen Vollzug), 3 Monate im Vollzug der Jugendstrafe) und lernst die unterschiedlichen Vollzugsformen kennen.

Die daran anschließende Schwerpunktausbildung findet grundsätzlich in der Einstellungsbehörde statt. In dieser Ausbildungsphase kannst Du bereits mit der eigenständigen Wahrnehmung von Aufgaben betraut werden. Zum Abschluss der Ausbildung durchläufst Du nochmals 4 Monate fachtheoretische Ausbildung, in der Du auf Deine Abschlussprüfung vorbereitet wirst.

Der überwiegende Teil der Nachwuchskräfte wird nach bestandener Prüfung als Obersekretärin im Justizvollzugsdienst oder Obersekretär im Justizvollzugsdienst (Besoldungsgruppe A 7 Hessisches Besoldungsgesetz (HBesG)) in den Laufbahnzweig allgemeiner Vollzugsdienst übernommen.

Bei entsprechender Leistung hast Du gute Aufstiegsmöglichkeiten bis hin zur Amtfrau oder zum Amtmann (Besoldungsgruppe A 11 HBesG).

Während des Beschäftigungsverhältnisses erfolgt eine Vergütung in Entgeltgruppe EG 6 TV-Hessen (TV-H).

Beamtinnen und Beamte des allgemeinen Vollzugsdienstes, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Leistungen in besonderer Weise geeignet erscheinen, können sich im Rahmen eines dualen Studiums für den Laufbahnzweig Vollzugs- und Verwaltungsdienst im gehobenen Justizdienst weiter qualifizieren.

Voraussetzungen

- Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes

- oder sie besitzen die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union,

- eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder

- eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben.

Sie treten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Hessen ein.

- Sie haben mindestens einen

- Realschulabschluss oder schulrechtlich gleichwertigen Bildungsstand (z.B. Berufsfachschule) oder

- Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder öffentlich-rechtliche Ausbildung.

Sie sind mindestens 18 Jahre und höchstens 40 Jahre alt (Ausnahmen regelt die Hessische Laufbahnverordnung und das Soldatenversorgungsgesetz).

Sie sind nicht vorbestraft.

Sie stellen sich einer Einungsprüfung.

Sie sind vollzugsdiensttauglich gemäß Polizeidienstvorschrift 300 (PDV 300) (es erfolgt eine medizinische Eignungsuntersuchung durch eine Vollzugsärztin oder einen Vollzugsarzt im Rahmen des Einstellungsverfahrens).

Sie verfügen über interkulturelle Kompetenz. Fremdsprachenkenntnisse sind von Vorteil.

 

Bewerbung am Beispiel des Landes Hessen

Hier erfahren Sie mehr >>>https://karriere.justiz.hessen.de/einstieg-nach-der-schule/ausbildung-oder-duales-studium-im-justizvollzug/allgemeiner-vollzugsdienst-im-mittleren-justizdienst/bewerbung-in-den-allgemeinen-vollzugsdienst


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Red 20250824 

 

 

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