
|
BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 25,00 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamten-versorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiter/innen der öffent-lichen Verwaltung geeignet). Das BEHÖRDEN-ABO>>>hier bestellen ACHTUNG Neue Broschüre zum vorbestellen: Teilweise fünfstellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte in Bund und Ländern durch Neuregelung der amtsangemessen Alimentation >>>zur (Vor)Bestellung |
PDF-SERVICE: zehn eBooks zu den wichtigsten Themen für Beamte und dem Öffentlichen Dienst Für nur 15 Euro im Jahr können Sie mehr als zehn Taschenbücher als eBook herunterladen, u.a. das eBook Nebentätigkeitsrecht. Daneben finden Sie die Bücher zu Beamtenrecht, Besoldung, Beamtenver-sorgung, Beihilfe sowie Nebentätigkeitsrecht und Frauen im öffentlichen Dienst. Sie können die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen |
Mehr Meldungen für Justizbedienstete finden Sie hier
Aktuelles aus der Polizei:
Freie Heilfürsorge für Beamtinnen und Beamte im Justiz- und Abschiebungshaftvollzug des Landes Baden-Württemberg
Beamtinnen und Beamte im Justizvollzug sowie im Abschiebungshaftvollzugsdienst können sich künftig – ebenso wie Angehörige der Polizei und der Feuerwehr – über die freie Heilfürsorge absichern.
Darauf haben der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl sowie Justizministerin hingewiesen: „Wer im Vollzugsdienst in Gefängnissen seinen Dienst verrichtet, ist ähnlichen Gefahren und damit auch erheblichen gesundheitlichen Risiken und Gefahren ausgesetzt wie Angehörige der Polizei und der Feuerwehr. Daher ist es absolut richtig, diesen Beamtinnen und Beamten die Möglichkeit einzuräumen, sich genauso über die freie Heilfürsorge absichern zu können“, so die beiden Minister.
Bereits durch die Änderung des Landesbeamtengesetzes Baden-Württemberg vom 15. Oktober 2020 wurde den Beamtinnen und Beamten des mittleren und gehobenen Vollzugsdienstes und des Werkdienstes im Justizvollzug sowie des Abschiebungshaftvollzugsdienstes ein einmaliges Wahlrecht zwischen Beihilfe und Heilfürsorge eröffnet. Mit der nun erlassenen Verordnung können künftige Beamtinnen und Beamte des Justiz- und Abschiebungshaftvollzugsdienstes ihr Wahlrecht dauerhaft bei der Begründung des Beamtenverhältnisses ausüben. Damit können sie sich entweder für eine private Krankenversicherung, ergänzt durch die staatliche Beihilfe entscheiden, oder sie sichern sich vollständig über die freie Heilfürsorge ab, wie es für Polizistinnen und Polizisten sowie Beamtinnen und Beamte der Berufsfeuerwehr üblich ist. Bei der freien Heilfürsorge übernimmt das Land Baden-Württemberg die entstehenden Krankheitskosten, also zum Beispiel die medizinische Versorgung im Krankheitsfall, die zahnärztliche Behandlung einschließlich Zahnersatz.
„Mit der Neuregelung haben wir eine Forderung der Beamtinnen und Beamten im Justizvollzug sowie im Abschiebungshaftvollzugsdienst umgesetzt, die mir auch persönlich ein wichtiges politisches Anliegen war“, so Innenminister Thomas Strobl. „Die Neuregelung ist folgerichtig und konsequent, aber auch ein Zeichen der Wertschätzung für die Beamtinnen und Beamten in Justizvollzugsanstalten und Abschiebehafteinrichtungen, die unter schwierigen Bedingungen hervorragende Arbeit leisten“, sagte Justizministerin Marion Gentges.
Von der Wahlfreiheit profitierten zu Beginn insgesamt knapp 3.500 Beschäftigte: etwa 2.900 Personen im Vollzugsdienst im Justizvollzug, rund 500 Personen im Werkdienst im Justizvollzug sowie etwa 80 Personen im Abschiebungshaftvollzugsdienst.
Quelle: Pressemeldung des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 01.09.2021
![]() |
Exklusivangebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit dem Jahr 1997 - also seit fast 30 Jahren - die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - auch aus dem Land Mecklenburg-Vorpommern - zu wichtigen Themen rund um Einkommen, Arbeitsbedingungen (u.a. justizbeamte.de). Auf dem USB-Stick (32 GB) sind drei Ratgeber & fünf e-Books aufgespielt. Ebenfalls verfügbar sind die OnlineBücher Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Die eBooks sind besonders komfortabel, denn mit den VerLINKungen kommt man direkt auf die gewünschte Website: 5 eBooks Nebentätigkeitsrecht im öffentlichen Dienst, Tarifrecht (TVöD, TV-L), Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst. >>>zur Bestellung |
Red 20231002